Für Privatpersonen erteile ich als ein Anwalt juristischen Rate und vertrete ihnen in Polen vor den Gerichten aller Instanzen und vor den Verwaltungsbehörden, ganz häufig auch vor der Staatsanwaltschaft und Polizei. Überdies nehme ich an Schlichtungsverfahrens teil.
Wegen meiner langjährigen Erfahrung und meinen Interessen spezialisiere ich mich auf das Erbrecht, das Recht der Schuldverhältnisse, das Familienrecht und das Strafrecht.
Als ein Anwalt in Polen bin ich - aufgrund Art. 6 Abs. 1 dem Gesetz vom 26. Mai 1982 das Recht über der Rechtsanwaltschaft (der einheitlichen Text des Gesetzes von 2020, Pos. 1651) - verpflichtet alles geheim zu halten, was erkundigte ich mich in Zusammenhang mit meiner Rechtsberatung.
Im Namen meiner Kunden mache ich Ansprüche geltend. Es passiert, daß ich Interessen der Beklagten repräsentiere. Am öftesten entstehen die Forderungen aus Kaufverträge und Werkverträge. Dazu beschäftige ich mich mit Forderungen nach Entschädigung aus Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages und Forderungen nach Entschädigung aus Schadensersatz wegen der fehlerhaften Erfüllung des Vertrages.
Eine Sache aus dem Bereich des Erbrechts ist eine von meinen Favoriten. Manche von Erbsache bedürfen einer Analyse den Unterlagen, die vor 1945 erstellt wurden, was entspricht mir, weil ich Geschichte mag. Das sind Angelegenheiten wegen: eines Erbscheins, eines Pflichtteils, einer Aufteilung des Nachlasses, einer Aufteilung der Miteigentumsanteile.