Meine Zusammenarbeit mit Unternehmen hat eine Eigenschaft einmalig oder regelmäßig.
Bedingungen der Zusammenarbeit lege ich in jedem Fall individuell fest.
Ich schätze meine Honorar für eine juristische Dienstleistung nach einer Erteilung mir von den Kunde Informationen in Zusammenhang mit der gegebenen Sache, um wen ich ihn bitte. Mehr ausführlichen Informationen in diesem Bereich finden Sie im Kartenreiter „Honorar”.
Nach meiner Erfahrung, seitdem führe ich meine Anwaltspraxis, beschäftige ich mich mit Geltendmachung von Ansprüchen für Firmen am öftesten. Ich versende außergerichtlichen Mahnungen, vertrete während der gerichtlichen Verfahren und während der Zwangsvollstreckungen. Diese Sache betreffen Schuld am öftesten, die aus Kaufverträge, Werkverträge und Beförderungsverträge entstehen.
Die regelmäßige Zusammenarbeit mit polnischen Unternehmen fasste dem Arbeitsrecht meistens um, wie auch eine Anfertigung der Verträge und allgemeinen Verkaufsbedingungen, eine Vertretung vor den Gerichten aller Instanzen und den Verwaltungsbehörden, selten vor der Staatsanwaltschaft und Polizei.
Meine Erfahrung als ein Anwalt in Polen in der Zusammenarbeit mit deutschen Unternehmen betrifft vor allem Rechtsstreiten mit polnischen Unternehmen wegen Zahlung. Damals helfe ich: im außergerichtlichen Verfahren, im gerichtlichen Mahnverfahren, im gerichtlichen Verfahren und im Zwangsvollstreckungsverfahren.
Mir als einem Anwalt in Polen darf an Handlungen der Zwangsvollstreckung aktiv nicht teilnehmen, mit den ein körperlicher Zwang verbunden ist.